§1 Gültigkeit der Bestimmungen
Das Institut für Angewandte Neue Medien, im folgenden ITanum genannt, führt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen aus. Dies gilt auch für alle künftigen Leistungen, falls die AGB nicht nochmals explizit verändert vereinbart werden. Abweichende Bedingungen bedürfen der Schriftform und sind nur nach schriftlicher Anerkennung durch ITanum gültig.

§2 Vertragsabschluß
Angebote sind stets freibleibend. Aufträge werden mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung per Brief oder Fax zu den Bedingungen dieser AGB von ITanum angenommen.
Mündliche Nebenabsprachen oder per E-Mail vereinbarte Sonderbedingungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung per Brief oder Fax mit eigenhändiger Unterschrift.

§3 Terminabsprachen
Frist- und Terminabsprachen sind grundsätzlich schriftlich festzuhalten bzw. zu bestätigen.

§4 Verbindlichkeit einer Bestellung
Für einen online per Bestellformular oder Anfrage per E-Mail vom Auftraggeber erteilten Dienstleistungsauftrag an ITanum wird dem Auftraggeber per E-Mail eine Bestätigung zugesandt. Diese Bestätigung hat der Auftraggeber auszudrucken, den Inhalt auf Richtigkeit zu überprüfen und dann handschriftlich unterschrieben und ggf. mit Firmenstempel versehen an unsere Anschrift auf dem Postweg zuzusenden.
Mit Zusendung der schriftlichen Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber wird die Bestellung für diesen verbindlich, d.h. für unsere Dienstleistungen ist der vereinbarte Preis nach Abnahme zu entrichten.

§5 Auftragsablauf und Garantievereinbarung
Nach Erhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung vom Auftraggeber nimmt ITanum die Arbeit an dem erteilten Dienstleistungsauftrag auf und erstellt innerhalb der vereinbarten Frist (ohne genaue Termin-Vereinbarung: innerhalb von maximal 10 Arbeitstagen) einen entsprechenden Musterentwurf.
Webseiten werden dem Auftraggeber zur Prüfung und Abnahme (auf Wunsch in einem passwortgeschützten Bereich) zur Verfügung gestellt.
Der Auftraggeber hat das Recht, nach Einsichtnahme des ersten Entwurfs, einmalig Änderungen/Nachbesserungen zu verlangen oder kann (bei absolutem Nichtgefallen des Erstentwurfs) ein kostenloses Zweitmuster fordern. Diese Rechte garantieren wir. Darüber hinausführende Änderungswünsche bewirken eine entsprechende Abrechnung des entstehenden Zusatzaufwands auf Stundensatzbasis der aktuellen Preisliste.

§6 Pflichten und Haftung des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, das für Grafik-Design zur Verfügung gestellte Material auf eventuell bestehende Urheber- und Copyrightrechte zu überprüfen und eventuell notwendige Erlaubnisse zur Verwendung hierfür einzuholen.
Etwaige Ansprüche wegen Urheberrechts- und Copyright-Verletzungen gehen voll zu Lasten des Auftraggebers. Die Verantwortung für eventuelle Textinhalte oder sonstige Veröffentlichungen trägt allein der Auftraggeber.
Der Auftraggeber stellt ITanum von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen ITanum stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.

§7 Vergütung
Die Vergütung für die erbrachten Designleistungen (Entwürfe, Reinzeichnungen, Programmierung etc.) sowie Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt auf der Grundlage eines Angebots von ITanum.

§8 Fälligkeit der Vergütung, Abnahme
Die Vergütung ist nach Abnahme der erbrachten Dienstleistung bei der Erstellung von Webseiten fällig. ITanum stellt nach erfolgter Abnahme durch den Auftraggeber eine entsprechende Rechnung aus, diese ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
Die Abnahme hat innerhalb einer normalen Frist (in der Regel ist von maximal einer Arbeitswoche, d.h. 5 Arbeitstagen, auszugehen) zu erfolgen und darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.
Sofern eine Abnahme – nach Mahnung durch ITanum – auch nach maximal 10 Arbeitstagen nach Entwurfsübermittlung nicht durch den Auftraggeber erfolgt ist, gilt der Entwurf als abgenommen und wird in Rechnung gestellt.
Eine Nichtabnahme unseres Zweitentwurfs, in Verbindung mit einem Auftragsrücktritt, entbindet den Auftraggeber nicht von seiner verbindlich erteilten Bestellung, d.h. ITanum behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene / geleistete Arbeiten und das Recht auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung.
Bei Zahlungsverzug kann ITanum Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung des Auftraggebers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen.

§9 Zahlungsbedingungen
Die vereinbarte Vergütung ist entsprechend der jeweils gültigen Preisliste, abgegebener individueller Angebote oder getroffener, schriftlicher Sondervereinbarungen innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto ohne Abzüge fällig.

§10 Gewährleistung, Mängel
ITanum verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihr überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln.
ITanum verpflichtet sich bei mangelhafter Leistung zur kostenlosen Nachbesserung nach eigener Wahl.
Bei Fehlschlagen der Nachbesserung (z.B. bei Unmöglichkeit) kann der Auftraggeber, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, keinen Schadensersatzanspruch geltend machen, sondern lediglich Herabsetzung des Kaufpreises oder im Fall der Unmöglichkeit Rückgängigmachung des Kaufvertrages verlangen.
Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei ITanum geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.

§11 Haftungsbeschränkungen
Ausgeschlossen sind alle weitergehenden Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auf Ersatz von Schäden, die nicht an der geleisteten Leistung selbst entstanden sind, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen haftet ITanum bei Verletzung von Nebenpflichten oder unerlaubter Handlung nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

§12 Schulungen

12.1. Anmeldung
12.1.1 Anmeldungen zu unseren Schulungen/ Kursen bitten wir Sie bis spätestens 14 Tage vor Seminarbeginn unter Verwendung unseres Anmeldeformulars an uns zu senden. Anmeldungen innerhalb der letzten 14 Tage können nur berücksichtigt werden, wenn noch eine genügende Anzahl von Plätzen verfügbar ist.

12.1.2 Telefonische An- und Abmeldungen können wir nur berücksichtigen, wenn diese unverzüglich schriftlich (bzw. per Fax) bestätigt werden.

12.1.3 Wir behalten uns das Recht vor, Kurse bei zu geringer Nachfrage, Ausfall des Dozenten oder aus anderen, nicht von uns zu vertretenden Gründen auch nach erfolgter Teilnahmebestätigung, jedoch spätestens eine Woche vor Kursbeginn zu verschieben oder abzusagen. Wir verpflichten uns, die betroffenen Kursteilnehmer umgehend zu informieren.

12.1.5 Wird die Schulung ersatzlos abgesagt, verpflichten wir uns, bereits geleistete Zahlungen umgehend zurückzuerstatten. Wird der Kursbeginn verschoben, so werden geleistete Zahlungen auf diesen Kurs angerechnet. Wird der Kurs auf einen Termin verschoben, an dem der Teilnehmer verhindert ist, verpflichten wir uns, geleistete Zahlungen umgehend zurückzuerstatten. Der Teilnehmer hat in diesem Fall seine Verhinderung schriftlich anzuzeigen.

12.2. Zahlungsbedingungen/Verzug
12.2.1 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

12.2.2 Die Rechnungsstellung erfolgt nach Anmeldung. Die in der Rechnung ausgewiesene Teilnehmergebühr ist sofort nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig sofern nicht anders schriftlich vereinbart.

12.2.3 Im Verzugsfalle hat der Teilnehmer die gesetzlichen Verzugszinsen zu zahlen. Die Geltendmachung darüber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten.

12.2.4 Die Kursgebühren umfassen die Durchführung des Kurses und Kursunterlagen.

12.2.5 Die jeweils angegebene Kursgebühr bezieht sich auf den Kurs, so wie er im Programm beschrieben ist. Bei Änderung der Kursdauer behalten wir uns eine Preisänderung vor. Die Änderung wird den Teilnehmern unverzüglich, spätestens jedoch eine Woche vor Kursbeginn mitgeteilt. Für diesen Fall wird dem Teilnehmer die Möglichkeit eingeräumt, von der Teilnahme an dem Kurs Abstand zu nehmen. Die Erklärung hat schriftlich zu erfolgen. Eine Angabe von Gründen ist nicht erforderlich. Wir verpflichten uns für diesen Fall, bereits geleistete Zahlungen umgehend zurückzuerstatten.

12.2.6 Besucht der Teilnehmer nicht den gesamten gebuchten Kurs, fällt gleichwohl die volle Höhe der Kursgebühr an.

12.3. Rücktritt und Umbuchung
12.3.1 Die Stornierung und/oder Umbuchung einer Kursanmeldung muss schriftlich (auch per Fax) erfolgen. Stornierungen und Umbuchungen eines Teilnehmers bis 2 Wochen vor Seminarbeginn sind kostenlos.

12.3.2 Bei Rücktritt oder Umbuchung innerhalb der letzten 2 Wochen vor Seminarbeginn wird der volle Seminarpreis fällig. Nach vollständiger Zahlung des Seminarpreises erhält der angemeldete Teilnehmer in diesem Fall einen Gutschein über 50 % des Seminarpreises mit einem Jahr Gültigkeit. Zur Einlösung ist dieser Gutschein gleichzeitig mit einer erneuten Anmeldung einzureichen. Nimmt der angemeldete Teilnehmer ohne Stornierung oder Umbuchung an dem Kurs nicht teil, so wird der ungekürzte Rechnungsbetrag zur Zahlung fällig. In diesem Fall kann kein Gutschein ausgestellt werden.

12.3.3 Ist der Teilnehmer zu dem vereinbarten Kurstermin verhindert, so ist er berechtigt, jederzeit an seiner Statt einen Ersatzteilnehmer zu benennen. Es fallen hierfür keine zusätzlichen Kosten an.

12.4. Haftung
12.4.1 iTanum bzw. seine Mitarbeiter haften im Rahmen dieses Vertrages unbeschränkt für vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzungen ihrer gesetzlichen Vertreter und sonstigen Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Regelungen.

12.4.2 Für leichte Fahrlässigkeit haftet iTanum bzw. seine Mitarbeiter nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertrageszwecks von besonderer Bedeutung ist und dabei nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit im Übrigen ist ausgeschlossen.

12.4.3 Die Haftung für Schadensersatz nach 13.4.2 ist auf das Doppelte der Kursgebühr beschränkt.

12.4.4 Für Schäden, die der Teilnehmer im Zusammenhang mit dem Kursbesuch verursacht, haftet er nach den gesetzlichen Bestimmungen.

§13 Schlussbestimmungen
Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass ITanum die für den Auftraggeber erstellten Grafiken, Webseiten etc. bei Bedarf als „Referenz“ in seinen öffentlichen Galerien auf der Homepage ausstellen bzw. in sonstigen Werbemitteln als Nachweis seiner Arbeiten verwenden darf. Weiterhin stimmt der Auftraggeber zu, dass sein Firmenname, ggf. mit URL, in die von ITanum ebenfalls für Werbezwecke verwendete Kundenliste aufgenommen werden darf. Ausgeschlossen von dieser Regelung bleiben Projekte, die ITanum im Rahmen für Agenturen ausführen, die wiederum als Wiederverkäufer auftreten und ITanum um Anonymität bzw. Kundenschutz bitten.
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort der Sitz von ITanum (D-01824 Königstein).
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden nach Möglichkeit durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitgehend erreichen.

Stand 16.07.2024 bei Stadt Wehlen